diese schreiben sind Fake/ werden zu 99% wegen geringfügigkeit eingestellt. Einfach NICHT ich betone NICHT Bezahlen. Einfach die Vorwürfe bestreiten aber steht alles im Spoiler
Hier ein auszug aus gulli.
Informationen:
Q: "Dürfen die das?"
A: Die dürfen es. Zumindest versuchen.
Q: "Zahlt meine Rechtsschutz?"
A: Nein. Bei angeblichem Vorsatz zahlt eine RV nicht.
Q: "kennt jemand einen Anwalt?"
A: Klar. Dann bekommt der etwa 100-200€ für eine Erstberatung statt der Abmahnanwalt. Das ist besser als zahlen, aber finanziell für dich nicht wirklich attraktiv. Das Angebot der Abmahnanwälte, die Sache gegen Zahlung von typisch 200-400€ abzugelten spekuliert auch darauf, dass DEINE Anwaltskosten nicht viel niedriger sind wenn du dich wehrst und daher gleich zahlen könntest.
Q: "Wieso hat die Telekom meine Adresse herausgegeben?"
A: Die Anwälte haben "deine IP angezeigt", woraufhin ein Staatsanwalt deine Daten von den Telekomikern bzw. dem Provider abgefordert hat. Die Anwälte haben danach Akteneinsicht genommen. Wegen Geringfügigkeit wird das Verfahren in 99.999% aller Fälle eingestellt und du bekommst nichts davon mit, der Anwalt hat aber deine Adressdaten und wird sein Serienbrief Makro bemühen schreiben.
Q: Der Brief ist nicht mal unterschrieben.
A: Der Brief darf ruhig kopiert, mundgemalt, fußgetippt oder in Stein gemeißelt sein. Es bedarf KEINER Original-Unterschrift/Vollmacht blablabla. Es muss auch kein Einschreiben sein. Das ist ein Angebot etwas außergerichtlich zu regeln, mehr nicht.
Q: "Die Frist ist nur noch zwei Tage."
A: Sinn der Übung. Nominal ist die Frist meist 7 Tage (und das Monate nach dem tatvorwurf), oft sind Feiertage mit dabei. Sinn der Übung ist bei euch Stress zu erzeugen und über diese Schiene Druck aufzubauen.
Q: "Meine IP darf doch gar nicht gespeichert werden?!"
A: Stimmt. Wenn die jedoch trotzdem zugeordnet worden ist ändert das leider nichts an der Verwertbarkeit. Wir sind NICHT in den USA. Wers für Laien genauer wissen will, schlage in der Wikipedia zum Thema Beweisthemaverbot nach. E stellt sich eher die Frage, ob von dieser IP aus tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Der Staatsanwalt wird leidlich korrekt ermittelt haben, aber bei Zehntausenden Vorfällen kann sich der eine oder andere Fehler einschleichen. Von "Fehlern" auf Seite der Abmahnagenturen ganz zu schweigen.
Q: "Was passiert wenn ich unterschreibe und zahle?"
A: Dann ist die Sache rechtlich erledigt. Dummerweise haben die von dir ein Geständnis, was bei zukünftigen Abmahnungen aus dem gleichen Haus nicht hilfreich sein wird. Du bist dann Wiederholungstäter.
Q: "Was passiert wenn ich unterschreibe und gar nicht zahle?"
A: Betrachte sowas als Blankoscheck, den der gegnerische Anwalt bei jedem Gericht einlösen kann.
Q: "Was passiert wenn ich die Unterlassungserklärung abgeändertund ohne Schuldanerkenntnis unterschreibe und nur den Schadensersatz zahle?"
A: Das ist weitaus besser, aber der Anwalt kann seine paar hundert Euro einklagen. Die Kosten dafür sind überschaubar, das Risiko ebenfalls, aber sonderlich intelligent erscheint diese Lösung nicht. Man kann spekulieren, ob ein Anwalt wegen ein paar hundert Euro bei tausenden von Fällen vor Gericht geht. Jedenfalls weiss er, dass bei dir nun was zu holen ist und wird weiterdrohen.
Q: Was passiert wenn ich zahle, aber nicht unterschreibe?
A: Spende lieber an Unicef. Oder an Gulli. Oder an den Autor. Oder. Da es denen ums Geld geht wirst du aber deine Ruhe haben. Dass ein Jurist das Bezahlen der Forderung als vollumfängliches Schuldanerkenntnis betrachten wird ist wahrscheinlich. Wenn du zahlen willst oder deine Eltern der Ansicht sind, dann such nach einer abgeänderten (entschärften) Unterlassungserklärung. Ja, du darfst eine UE gerne abändern.
Q: "10.000 Euro Streitwert und 1.000 Euro Anwaltsgebühren, spinnen die?"
A: Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Streitwert. Die haben kein Interesse daran, den Streitwert auf 99 Cent Itunes-Kosten eines MP3 oder auf 9.99€ DVD Kosten von der Grabbelkiste an der Tanke zu begrenzen. Dabei verdient man nichts und exakt darum gehts. 10.000 Abmahnungen zu je 200 Euro Anwaltsgebühren für einen bösen Brief sind in der Summe verdammt viel Geld (2 Millionen Euro!) und so funktioniert diese Masche. Es ist nahezu üble Nachrede, wenn man den Anwälten unterstellt aus schlecht laufender Schrott-Software oder "Hoppelwestern" auf juristischer Ebene noch Geld herauszupressen. Am besten von Kiddies, deren Eltern peinlich berührt sind und sofort überweisen sobald was vom Anwalt kommt um ja keinen Ärger zu bekommen. Es darf geschätzt werden, das je Quartal und Kanzlei etwa 20.000-40.000 Schreiben rausgehen, die "Masche" gibts seit etwa 1 1/2 Jahren.
Q: "Nach zwei Schreiben kam eine Rechnung über etwa 1100 Euro!!1"
A: Die können auch gerne 1 Mio Euro auf ihre "Rechnung" schreiben (es ist eigentlich keine) und noch böser gucken - solange du diese Rechnung nicht akzeptierst sondern es im Zweifel auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt ist das belanglos. Das Gericht wird den Streitwert festlegen und das Gericht wird im Zweifel auch die Zulässigkeit hoher Anwaltskosten für Serienbriefe beurteilen. Erste Lageeinschätzungen u.a. vom LG Mannheim haben den Anwälten einen Dämpfer verpasst. Wenn ein Mahnbescheid kommt (den kann fast jeder erwirken) muss dem zügig widersprochen werden. Ab hier gilt totstellen nicht mehr.
ACHTUNG:
Bisher sind die am besten gefahren, die gar nicht reagiert haben. Es wird jedoch mittlerweile empfohlen, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Da ihr unschuldig seid, könnt ihr selbstverständlich etwas unterlassen was ihr nie getan habt. Nur muss das auch etwa so drinstehen.
Ein Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung gibts hier:
http://board.gulli.com/thread/512595-log…harer/147/#3653
Und ja, schmeisst das Original weg und nehmt dieses, deren Unterlassungserklärung ist ein ANGEBOT, auch wenn manche Anwälte geschrieben haben "wer was abändert macht uns Arbeit und das wird teuer". Wenn noch Zweifel an der "Seriösität" des Angebotes bestanden, damit sind diese "ausgeräumt".
Für komplexere Fragestellungen bzw. Szenarien und Hintergrundinformationen besucht bitte das Abmahnwahn-Forum:
Und hier der Stand vom Alten Hassen.
Nachtrag: Störerhaftung ist was tolles, vor allem für Anwälte wenn man zugibt ein OFFENES WLan betrieben zu haben. Verschlüsselte sind aber auch nicht sicher, siehe http://www.personalwireless.org/tool...crack-wep.html und man muss als Laie davon ausgehen, dass eine WEP Verschlüsselung leidlich Sicher ist. Schließlich ist das oft genug der Auslieferungszustand und WPA bzw. WPA2 kann bei weitem nicht jeder Router.
NEW (26.7.2007): Ein Amtsgerichthat untersagt, Adressen zu Telekommunikationsanschlüssen verdächtiger Filesharer herauszugeben.
Lest bitte was dazu zusammengetragen wurde. Niemand wird euch sagen was Ihr zu tun habt, das ist EURE eigene Entscheidung. Mein Favorit im Abmahnfall ist die modifizierte UE ohne Schuldanerkenntnis, ohne Festlegung einer Summe oder eines Streitwertes bzw. Gerichtsstands und definitiv NICHTS zu zahlen.
Link:
http://board.gulli.com/thread/792853-abmahn-laberthread/