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Rudi

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Donnerstag, 14. Juni 2012, 12:57

Von der Polizei erwischt

Guten Tag,
Ich wurde von der Polizei erwischt. Ich war mit ein paar anderen Leuten in den Wald gegangen, der mehrere Kilometer von dem nächsten Dorf entfernt ist, um ein "bisschen" zu böllern. Wir sind erstmal das Gelände abgegangen , um sicher zu gehen , dass wirklich niemand da ist der uns bemerken könnte bzw. den wir stören könnten. Es war niemand da. Fröhlich fingen wir an die ersten Sachen zu zünden. Nach 2 Stunden gingen wir dann , jeder von uns hatte noch etwas übrig. Blöderweise bemerkten wir erst dann , dass da ein paar Leute am Waldeingang waren , die - wie sich später herausstellte- die Polizei riefen. Wir liefen also wieder Richtung Stadt. Ca. 70m vor Ortseingang kam von hinten ein Polizei-Auto, zum weglaufen zu spät , und um die Sachen wegzuschmeißen erst recht. Es kam wie es kommen musste , das Auto hielt neben uns , und die beiden Leute ,die ausstiegen ,forderten uns auf unsere Rucksäcke zu öffnen. Wir wurden mit auf die Wache genommen , wo jeder einzeln "verhört" wurde , sprich Personalien aufgenommen , Eltern, die nicht gerade erfreut waren , angerufen und man durfte wieder gehen. Der Polizist meinte , dass es evt. auf eine Ordnungwidrigkeit hinuntergestuft werden könnte, versprechen konnte er das nicht.
Was kann da auf mich zu kommen ? nur eine Geldstrafe? oder sogar eine HD ?
Information am Rande: Ich bin unter 18 und mein "Sprengstoff" den ich dabei hatte beschränkte sich auf : 2 Packungen La Bomba , 2 Packungen Fp3 small und eine (50er) Packung Megatresk.
LG Rudi
"Sag es mir und ich werde es vergessen , zeige es mir und ich werde mich erinnern , lass es mich tun und ich werde es begreifen"

luxuskc

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Donnerstag, 14. Juni 2012, 13:02

Hey,
scheiße...

Mach dich und deine Freunde HD Ready, auf alle Fälle!
Hier könnte Ihre Werbung stehen!

Dazzler

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Donnerstag, 14. Juni 2012, 13:15

Immer mit der Ruhe ...
so wie du das beschreibt wird es sich noch um eine Geringfügigkeit handeln...
entweder wird das Verfahren gleich eingestellt oder es gibt halt n paar Sozialstunden

Und ich glaube nicht das du ne HD bekommen wirst :p

Nächstes mal einfach besser aufpassen =)

DetonatorVW

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4

Donnerstag, 14. Juni 2012, 14:29

Owe

na ja toll is es jetz nich und auch nicht rümlich Aber ich denke das es jetzt dich nicht so schlimm erwischt!

könntest halt echt nen paar sozialstunden kriegen und wenn ganz blöd leuft musst du mit deinen eltern zum jugentamt und die schauen dann ob da alles klar ist (so gings meinem freund)

Shellmaker

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Donnerstag, 14. Juni 2012, 14:37

Da es sich anscheinend um gekauftes Zeug handelte und nicht um selbst gebasteltes? wird es
sich in Grenzen halten.
Wenn du schon Geld verdienen solltest? wird eher ne Geldstrafe auf dich zukommen.
Wenn nicht eher ein paar Sozialstunden ( wenn überhaupt ).....

Aber mal ehrlich...
Wer ist denn so blöde und ballert 2 Stunden mit Flashböllern, dass noch mitten am Tag , rum
und denkt das stört keinen??
Und dann noch mit Restbestand wieder in die Stadt latschen?

Sorry, aber jedem das seine!

Gruß
Shellmaker

Rudi

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Donnerstag, 14. Juni 2012, 14:50

Nein ,nichts Selbsgemachtes. Geld verdien ich noch keines. Naja wir haben ja nicht durchgehend mit Böllern rumgeknallt sondern Einzelne verteilt auf die 2 Stunden. Ja ,damit dann noch rumzulaufen war wirklich keine Glanzleistung. Und wie schon gesagt , wir waren mehrere kilometer entfernt und wären da nicht zufällig leute hingekommen , hätte es Keiner gemerkt. Naja bin jetzt erstmal halbwegs beruhigt , ich hoffe mal ,dass ich keine HD bekomme , sonst reißen mir meine Eltern den Kopf ab...
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FRoSTA

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7

Donnerstag, 14. Juni 2012, 15:41

quatsch wegen sowas niemals zeig bei den bullen reue das es dir leid tut wenns überhaupt soweit kommt. kollegen hamse vor 2 jahren zich fp3s rauchbomben und abgenommen bis heute kam da NIX wette die hamd ie selbst verböllert

8

Donnerstag, 14. Juni 2012, 15:55

Seid euch da mal nicht so sicher, es gab schon Fälle, bei denen es HDs gab, weil auf der Zündschur keine BAM Nummer war.

Pulverknecht

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9

Donnerstag, 14. Juni 2012, 16:11

wahrscheinlich werdet ihr wegen sowas keine HD bekommen, aber wie auch Fuchs schon sagt kann man sich eben nie 100% sicher sein und bei erhöhten Risiko sollte man auch zu Sicherheit darauf vorbereitet sein. Ich würde also alles illegale griff bereit haben, so dass du dann kurz vor der HD noch schnell das Zeug in Omas Keller verstecken kannst

Multimark97

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Donnerstag, 14. Juni 2012, 17:30

Naja somal ihr die Bölelr auch nicht selber gebaut habt wird es wohl nicth so schlimm sein hatte mal sowas ähnliches es kommt drauf an ob du dir davor schonmal was bei der Polizei geleistet hast. Wenn ja dann gibt es Sozialstunden, Wenn nein dann wirds in eure Akte geschrieben und nach 2 Jahren wird dieser Fall gelöscht

Rudi

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11

Donnerstag, 14. Juni 2012, 17:34

ja , ich habe jetzt sowieso nichts mehr... und vorbestraft/bekannt bei der polizei bin ich auch nicht, mal sehen was so die nächsten tage im briefkasten landet...
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PsyPyro

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12

Donnerstag, 14. Juni 2012, 18:14

Da du ja noch nicht vorbestraft bist wird es denke ich fallen gelassen.

Den Brief bekommste aber wahrscheinlich erst in ein paar Wochen. Die brauchen nämlich immer seeehr lange.
Against all Authorities

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weasel

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13

Donnerstag, 14. Juni 2012, 18:27

Hat jemand genauere Infos, ob die Polizei überhaupt die Rucksäcke durchsuchen darf?

Rudi

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14

Donnerstag, 14. Juni 2012, 18:33

ja , dürfen sie , zumindest hiernach:
§ 29
Durchsuchung von Personen



(1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn



1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darf,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen,

3. sie sich an einem der in § 26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält,

4. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26
Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen
die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten
begangen werden sollen oder

5. sie nach § 25 oder nach Artikel 99 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens zur gezielten Kontrolle ausgeschrieben ist.


(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26
oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach
Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen,
wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines
Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten
durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung
nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben
erforderlich erscheint.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/PolG/29.html
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Zündholz (19.06.2012)

weasel

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Freitag, 15. Juni 2012, 17:55

OK schade...
Aber sowas muss man wissen, sonst spielen die üble Spielchen.

Danke fürs raus suchen!

h3rm3s

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16

Freitag, 15. Juni 2012, 19:57

Wenn ich sowas mache. Zünde ich meistens ein paar groß. Und bin nach spätestens 10-15Min weg. Aber bei den paar kleinen denk ich wird nix so schlimmes auf dich zukommen. Und ne HD mit sicherheit nicht.
Alle meine Beiträge sind nur Spekulationen, fiktive Gedanken und Vermutungen und dienen nicht der Nachahmung bzw entsprechen nicht der Realität.
Somit distanziere ich mich von all meinen Beiträgen hier!

Zündholz

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17

Dienstag, 19. Juni 2012, 13:18

wenn du und alle gesagt haben das das alle böller sind die ihr habt wirds keien HD geben - wozu denn auch? also da müsstet ihr schon sehr viel pech haben aber ansonsten gibts keinen bedarf...

pracer1

Super Moderator

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18

Dienstag, 19. Juni 2012, 18:07

Ich glaube der Kuchen is gegessen...

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